Punkte in Flensburg werden neu Verteilt
Bundesrat beschließt neue Punkteregelung – Update 08.07.2013
Der Bundesrat hat am Freitag den 05. Juli 2013 dem von Peter Ramsauer vorgelegten Gesetz zur Neuregelung des Punktesystems zugestimmt. Die neue Punkteregelung soll am 1. Mai 2014 in Kraft treten. Peter Ramsauer zur Zustimmung des Bundesrates:
„Das Gesetz zum neuen Punktesystem kommt – eine gute Nachricht für alle Verkehrsteilnehmer. Das System wird einfacher, gerechter und transparenter. Bei der Neuregelung haben wir erstmals auch die Bürger direkt eingebunden. Im kommenden Jahr heißt es dann: Klarere Regeln, mehr Transparenz und weniger Bürokratie. Das ist wichtig für die Verkehrssicherheit.“
Neue Punkteregelung Flensburg ab 2013 – Update Punkteforum / Bürgerbeteilgung
Das Forum des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum neuen Punktesystem Flensburg ist bekanntlich am 01. Mai 2012 online gegangen. Drei Wochen lang konnten die deutschen Bürger und Verkehrsteilnehmer über das neue Punktesystem abstimmen und diskutieren. Die Ergebnisse liegen nun vor.
Die folgenden Neuregelungen im Punktesystem wurden von den Bürgern unterstützt:
– Feste Tilgungsfristen.
– Keine Amnestie für Altpunkte – also Unterstützung für mehr Verkehrssicherheit.
– Wegfall von Überliegefrist und Tilgungshemmung.
– Die vorgeschlagenen Übergangsregelungen wurden sehr stark unterstützt.
Welche Vorschläge der Bürger zum neuen Punktesystem werden umgesetzt?
– Aufgrund der Bürgerwünsche wird es zukünftig anstatt eines 2 Punktesystems ein 3 Punktesystem geben. Die Bürger hatten das 2 Punktesystem für ungerecht empfunden. Somit werden zukünftig Straftaten (z.B. unterlassene Hilfeleistung, Fahren im Vollrausch) im Straßenverkehr mit drei Punkten geahndet.
– Durch diese Änderung muss auch der sogenannte Punktetacho angepasst werden. Die gelbe Stufe beginnt nun ab dem Erreichen von 3 Punkten.
– Darüber hinaus wurden von den Bürgern – unabhängig von der Neuregelung des Punktesystems – mehr Verkehrskontrollen gefordert.
Ausblick Punkteregelung
Nach dem die Bürgerbeteiligung nun abgeschlossen ist, wird derzeit an einem Gesetzesentwurf gearbeitet. Ziel ist dabei, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode (also vor Herbst 2013) in Kraft tritt.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des BMVBS
Das neue Punktesystem – voraussichtlich ab 2013
Bis Ende 2013 wird die Strafkartei in Flensburg (Punkte in Flensburg) neu gemischt und soll dann Fahreignungsregister heißen. In Zukunft werden die Punkte in Flensburg anders vergeben als bisher. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) gab bekannt, dass der Strafkataolog zukünftig lediglich noch zwei Kategorien kennt.
Punkte in Flensburg nach dem neuen Modell
Je Ausmaß des Vergehens soll es entweder einen Punkt, zwei Punkte oder drei Punkte geben. Der Verlust des Führerscheins droht Autofahrern dann allerdings schon bei insgesamt 8 statt bisher 18 Punkten. Die Höhe der Bußgelder bleibt hingegen ungefähr so wie bisher.
Darüber hinaus sollen Verkehrssünder in Zukunft nicht mehr die Chance erhalten, Ihren Punktestand in Flensburg durch Nachschulungen zu verringern. Auch die Verjährungsfristen ändern sich:
Ein 1 Punkt Delikt verjährt bereits nach zwei Jahren, 2 Punkte Delikte verjähren nach drei Jahren.
Die neue Punktetacho
Die Sanktionen, die ein Autofahrer bei einer gewissen Anzahl von Punkten in Flensburg erwartet, kann man zukünftig am sogennanten Punktetacho ablesen: Vormerkung (grüner Bereich, 1-3 Punkte), Ermahnung (gelber Bereich, 4-5 Punkte), Verwarnung (roter Bereich, 6-7 Punkte), Entzug (schwarzer Bereich, 8 Punkte).
Den aktuellen Bußgeldkatalog und die das neue Punktesystem finden Sie übersichtlich im ADAC Ratgeber „Der aktuelle Bußgeldkatalog“
Neue Punktevergabe Flensburg
Wie Sie auf der Abbildung „Punktewertung im Vergleich“ sehen können, gibt es im zukünftigen Fahreignungssystem den „besonders schweren Verstoß“, den „schweren Verstoß“, sowie die Straftat. Die im alten Punktesystem als Ordnungswiedrig mit 1-4 Punkten sanktionierten Vergehen, werden zukünftig als schwerer Verstoß mit einem Punkt belegt. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot (3-7 Punkte im aktuellen Punktesystem) werden im Fahreignungssystem als besonders schwerer Verstoß mit 2 Punkten belegt. Die Straftat wird zukünftig mit 3 Punkten belegt, dass ist das Ergebnis aus dem Bürgerforum:
Neue Tilgungsfristen
Auf der folgenden Übersicht sehe nSie die Tilgungsfristen nach der Punktereform im Vergleich mit dem aktuellen Punktesystem.
Überführung der Punkte in das zukünftige Fahreignungssystem
Anfang 2013, wenn das neue Punktesystem eingeführt werden soll, sollte man über sienen Punktestand bescheid wissen. In der folgenden Abbildung können Sie ablesen, wieviele Punkte Sie in das neue System überführen.
Ab sofort können Sie die neue Punkteverteilung in unserem herkömmlichen Strafkatalog einsehen!
Zur Übersicht „Alter Strafkatalog“ und Bußgeldübersicht!
Alle Infos zum neuen Punktesystem auf der Seite des Verkehrsministeriums.
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