Die Ferienreiseverordnung gilt ab heute dem 01. Juli bis zum 31. August
Um den Staus während der Ferienzeit ein wenig Einhalt zu gebieten, gilt ab heute den 01.07.2013 bis zum 31.08.2013 zur Erleichterung des Ferienverkehrs 2013 die sogenannte Ferienreiseverordnung. Diese weitet das ganzjährige Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw auf die Samstage in diesem Zeitraum aus! Gültig ist das Samstagsfahrverbot für Lkw zwischen 7.00 und 20.00 Uhr.
Zur Ferienreiseverordnung sagt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:
„Mit den Fahrverboten für Lkw auch an Samstagen entlasten wir unsere Straßen. Wer jetzt in den wohlverdienten Sommerurlaub startet und für die Reise das Auto wählt, sollte sich dennoch früh informieren, wann und auf welchen Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Es lohnt sich, gut vorbereitet zu sein und zu fahren, wenn nicht alle fahren.“
Einzelheiten zum Ferienreiseverbot
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt uneingeschränkt weiterhin für das gesamte Straßennetz. Während der Ferienzeit wird dieses lediglich durch die Ferienreiseverordnung ergänzt. Das Samstagsfahrverbot gilt im angegebenen Zeitraum für Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger. Dazu gibt es Ausnahmeregelungen für Leerfahrten und der Beförderung von bestimmten Lebensmitteln. Ausnahmegenehmigungen könne zudem bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer beantragt werden.