Verkehrsschilder zum Thema Parkverbot bzw. Halteverbot
Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht über alle deutschen Halteverbotsschilder und Parkplatzschilder nach StVO und deren Bedeutung. Falls Sie sich einmal nicht ganz sicher sind, ob Ihr Auto nun im eingeschränkten Parkverbot steht, dann können wir Ihnen weiterhelfen.
Oder steht Ihr Auto im absoluten Parkverbot und wie lange dürfen Sie eigentlich dort stehen belieben? Oder dürfen Sie ihr Auto dort überhaupt nicht parken (absolutes Parkverbot)? Informieren Sie sich einfach hier über alle Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder nach deutscher StVO.
Wir sind stehts bemüht, das Verkehrszeichen PDF aktuell zu halten. Falls Sie Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge zum PDF Download haben, dann teilen Sie uns diese bitte per E-Mail mit.
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Verkehrszeichen, Halteverbotsschilder und Parken verboten Schilder in der Übersicht
Verkehrsschild: Halteverbot (absolutes) nach StVO / Typ 1, Nr. 283-50
Im absoluten Haltverbot darf das Fahrzeug nicht angehalten oder geparkt werden. Die Haltverbotszone endet an der nächsten Kreuzung oder Einmündung in Fahrtrichtung.
Verkehrsschild: Halteverbot (absolutes) Mitte nach StVO / Typ 1, Nr. 283-30
Dieses Schild gibt an, dass Sie sich im mittleren Bereich des Haltverbots befinden. Das Haltverbot gilt also sowohl im Bereich der vor Ihnen liegt, als auch im Bereich hinter Ihnen.
Verkehrsschild: Halteverbot (absolutes) rechts oder links nach StVO / Typ 1, Nr. 283-10 / 20
Zeigt der Pfeil nach links, markiert dieses Schild den Anfang des Haltverbotbereiches (siehe Abbildung). Zeigt er nach rechts, so markiert das Schild das Ende des Haltverbotbereiches.
Verkehrsschild: Halteverbot (eingeschränktes) nach StVO / Typ 1, Nr. 286-50
Im eingeschränkten Haltverbot darf das Fahrzeug nicht länger als 3 Minuten angehalten werden. Ausnahmen dieser Vorschrift bilden das Be- und Entladen bzw. das Ein- und Aussteigen, solange dieses ohne Verzögerungen durchgeführt wird.
Verkehrsschild: Halteverbot (eingeschränktes) rechts und links nach StVO / Typ 1, Nr. 286-30
Auch im eingeschränkten Haltverbot markieren die zusätzlich eingefügten Pfeile die Mitte, den Anfang bzw. das Ende des Haltverbotbereiches. Im vorliegenden Fall befänden Sie sich im mittleren Teil des Haltverbotbereiches.
Verkehrsschild: Feuerwehrzufahrt Halteverbot nach StVO
In einer Feuerwehrzufahrt besteht absolutes Haltverbot. Die Freihaltung der gesamten Fläche ist zu Zwecken des Brandschutzes unbedingt freizuhalten.
Verkehrsschild: Halteverbotsschild: Haltverbot (eingeschränktes) bei Umzug
Dieses Schild stellt einen Sonderfall dar, weil man für einen Umzug oder Ähnliches eine solche Parkverbotszone bei den zuständigen Behörden beantragen kann. Sofern diese Parkverbotszone genehmigt wurde, gilt in diesem Fall das eingeschränkte Haltverbot.
Halteverbot ohne (sichtbare) Beschilderung
Es kann durchaus vorkommen, dass in manchen Haltverbotszonen lediglich der Beginn und das Ende der Zone beschildert werden. Parken Sie nun Ihr Fahrzeug in der mittleren Parkverbotszone kann es passieren, dass Sie das Haltverbotsschild nicht sehen können bzw. übersehen haben. Das schützt allerdings nicht vor Starfe.
Hinzu kommt das sog. “Grundgebot der gegenseitigen Rücksichtnahme”. Dieses besagt, dass eine unzumutbare Behinderung durch einen Verkehrsteilnehmer zu einem rechtmäßigen Parkverbot an dieser Stelle führen kann.
Parkplatzschilder / Verkehrsschilder zum Thema Parken
Verkehrsschilder gibt es in Deutschland zuhauf und in kurzen Abständen. Insbesondere in Innenstädten sind dies zwei Arten der Gattung Verkehrsschild: Halteverbotsschilder und Parkplatzschilder (bzw. Parkverbotsschilder).
Hier finden Sie eine Übersicht über Parkplatzschilder nach StVO
Parkplatzschild: Verkehrsschild nach STVO / Typ 1, Nr. 314-50 – Parkplatz
Dieses Verkehrszeichen markiert einen öffentlichen Parkplatz, solange kein Zusatz angebracht ist (siehe unten). Ist auf dem Verkehrsschild ein Pfeil abgebildet, der nach links zeigt, dann markiert dieses Parkplatzschild den Anfang der Parkzone. Zeigt der Pfeil nach rechts, dann markiert das Verkehrszeichen das Ende der Parkzone.
Parkplatzschild: reservierter Parkplatz
Das Zusatzschild “Privatparkplatz” ist eines der oben genannten Zusatzschilder. Im vorliegenden Fall ist der Parkplatz reserviert und somit ist das Parken des Fahrzeugs auf diesem Parkplatz nicht gestattet.
Parkplatzschild: Privat-Parkplatz
Dieses Parkverbotsschild weist den Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass der ausgewiesene Parkplatz ein Privatparkplatz ist.
Parkplatzschild: Nur für Motorräder
Dies ist ein Beispiel für die oben schon erwähnten Parkplatzschilder mit Zusatz. In diesem speziellen Fall ist es lediglich Motorrädern gestattet, auf der ausgewiesenen Parkfläche zu parken. Diese Parkschilder sind selbstverständlich auch in weiteren Varianten erhältlich.
Hinweisschild Privatparkplatz: widerrechtlich geparkte Fahrzeuge…
Im Grunde genommen hat dieses Parkverbotsschild diesselbe Bedeutung wie das Verkehrszeichen “Privat-Parkplatz”. Der Unterschied besteht darin, das auf diesem Verkehrszeichen die Sanktionierung bei Zuwiederhandlung angegeben ist. Parkt man sein Fahrzeug auf diesem Parkplatz, so muss man damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird.
Parkplatzschild: Rollstuhlfahrer
Auf einem Parkplatz mit diesem Verkehrszeichen dürfen ausschliesslich Rollstuhlfahrer oder Verkehrsbeteiligte mit Behinderung parken. Die parkberechtigung ist unter Umständen schriftlich nachzuweisen.
Parkplatzschild: Frauenparkplatz
Parkflächen mit dieser Kennzeichnung sind ausschliesslich Frauen vorenthalten. Diese Parplatzschilder sind häufig in grossen Parkhäusern zu finden.