Ab dem 1. Juli 2014 gilt eine allgemeine Warnwestenpflicht in Deutschland
Die Warnwestenpflicht kennt der deutsche Autofahrer bislang lediglich aus dem europäischen Ausland. In Österreich oder Italien beispielsweise ist bei Missachtung der Warnwestenpflicht mit einer Geldstrafe ab 14€ (Österreich) bzw. 38€ (Italien) zu rechnen. Es gilt hier eine Tragepflicht von Warnwesten für alle Personen, die Ihr Fahrzeug außerhalb von Ortschaften oder auf der Autobahn verlassen. Diese Pflicht gilt ab dem 01. Juli 2014 auch in Deutschland!
Warnwestenpflicht: Motorräder und Roller ausgenommen
Die Warnwestenpflicht richtet sich ausschließlich an Auto- und LKW-Fahrer. Motorräder und Motorroller sind von der Pflicht ausgenommen.
Warnweste muss Euro-Norm erfüllen
Die mitgeführte Warnweste muss der Euro-Norm EN ISO 20471 oder der EN 471 entsprechen, sowie reflektierende Streifen haben.
Warnweste tragen – in welchen Situationen?
Warnwesten müssen ab dem 01. Juli 2014 in folgenden Fällen zwingend getragen werden: bei Pannen auf der Landstraße oder Autobahn, beim austeigen auf der Autobahn.