Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht Aktuell

Warum Sie jetzt Winterreifen brauchen

Die Tage werden kürzer und es wird langsam kälter und ungemütlicher, der Winter steht vor der Tür. In der kalten Jahreszeit stellen Sommerreifen ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Zudem droht Ihnen bei Eis- und Schneeglätte nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern auch Ärger mit der Autoversicherung. Der Gesetzgeber legt zwar keinen genauen Termin fest, ab wann Winterreifen Pflicht sind, die StVO schreibt aber vor, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen (Eis und Schnee) verpflichtet ist, mit entsprechende Winterbereifung zu fahren.

Als Faustregel hat sich das sogenannten O bis O eingebürgert. Mit anderen Worten: von Oktober bis Ostern sollte man Winterreifen drauf haben. Dabei sollten Sie aber nicht allzu lange warten, da die Schlangen bei den Reifenhändlern und Werkstätten zum Jahresende hin immer länger werden.

Winterreifenpflicht für Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge

Vor nicht allzu langer Zeit fand eine Neuregelung in der Straßenverkehrsordnung bezüglich der Verwendung von Winterreifen statt. Nach § 2 Absatz 3a der StVO müssen PKWs nun bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Ähnlichem mit Winterreifen fahren. Wird man bei einer Polizeikontrolle angehalten, ohne die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG festgelegten Reifen aufgezogen zu haben, drohen Bußgelder von mindestens 40 €. Gekennzeichnet sind die Winterreifen meist durch das Symbol M+S (engl. mud and snow).

Während sämtliche Kraftfahrzeuge dieser Neuregelung unterworfen sind, gilt sie nicht für Anhänger und Wohnwagen, da diese nicht als Kraftfahrzeuge zu betrachten sind. Dennoch wird empfohlen, auch diese mit wintertauglichen Reifen auszustatten.

Neben PKWs fallen also auch Roller, Motorräder und Quads unter diese Regelung. Allerdings stellt sich die Beschaffung von Winterreifen in diesen Fällen oft als besondere Herausforderung dar. So gibt es zwar Winterreifen für Roller und leichte Motorräder, für schwere Motorräder wird das Angebot da schon wesentlich dünner. Daraus folgt, dass man nach dieser Neuregelung manche schwere Motorräder bei schlechtem Wetter gar nicht bewegen darf.
Parkende Fahrzeuge dürfen dagegen weiterhin mit Sommerreifen ausgestattet sein. Allerdings dürfen diese bei schlechtem Wetter nicht bewegt werden, ansonsten kann es zu Bußgeldern kommen oder sogar zur Abschleppung des Fahrzeugs führen.

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Winterreifenpflicht


Kritik an der Neuregelung der Winterreifenpflicht

Die neue Winterreifenpflicht wirft erst einmal eine Menge Fragen auf, die sich später zu einigen Kritikpunkten entwickelt haben. So sei das Symbol M+S, auf das sich viele Kontrolleure bei der Überprüfung der Winterreifen konzentrieren, nicht geschützt. Jeder Reifenhersteller könne diese Prägung auf seine Reifen aufbringen, ohne die Richtlinien für Winterreifen einzuhalten.

Andere beschweren sich darüber, dass die Regelung nicht für schwere Nutzfahrzeuge gelte. So sind LKWs, Busse und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge ab einer bestimmten Größe von der Winterreifenpflicht befreit, sofern sie Winterreifen auf die Antriebsachse gezogen haben.

Zudem gibt es noch immer Schwierigkeiten bei der Beschaffung geeigneter Reifen für schwere Motorräder. Die Fahrer dieser Krafträder müssten ihr Fahrzeug bei schlechtem Wetter also in jedem Fall stehen lassen.